“Der Menschheit Würde ist
in eure Hand gegeben.
Bewahret sie!
Sie sinkt mit euch;
mit euch wird sie sich heben!”


- Friedrich von Schiller, Die Künstler
Unterricht
Wahlunterricht

Wahlunterricht 2011/2012

 

Kursangebot 2011/2012

 

Grundsatz

Die Schülerinnen und Schüler der Schillerschule haben die Möglichkeit, aus einem vielfältigen Angebot im Bereich des Wahlunterrichts auszuwählen. So können sie ihre individuellen Neigungen mit dem Wahlunterricht verbinden.
Wahlunterricht ist Pflichtunterricht. Er ist an Fächer gebunden und wird von Lehrkräften unterrichtet. Jeder Schüler/Jede Schülerin muss im Wahlunterricht eine Leistung erbringen, die benotet wird.

Anerkennung

Wahlunterricht gibt es seit dem Schuljahr 2009/2010. Im Schuljahr 2008/2009 erbrachte, vergleichbare Leistungen werden anerkannt.

Anzahl der zu belegenden Wahlunterrichtsstunden

In den Klassen 5 bis 9 müssen insgesamt 5 Stunden Wahlunterricht absolviert werden, davon 2 Stunden in den Klassen 8 und/oder 9.
Es werden pro Schuljahr maximal 2 Stunden Wahlunterricht anerkannt, Ausnahme: Bei Sprachen (auch muttersprachlicher Unterricht) können auch 3 Stunden anerkannt werden.
Jeder/Jede kann aber so viele Kurse belegen, wie er/sie will. Dabei ist zu beachten, dass die in den Kursen von den Schülern und Schülerinnen erwarteten Leistungen unabhängig von der Anerkennung eines Kurses als Wahlunterricht erbracht werden müssen.

Anmelden/Abmelden

Zu Beginn des Schuljahres findet die verbindliche Anmeldung für den Wahlunterricht statt. Diese kann nachträglich nicht verändert werden. Jeder WU-Kurs hat eine begrenzte Anzahl von Plätzen, die sich u. a. auch nach den sächlichen Voraussetzungen richten. Es kann deshalb keine Garantie auf einen Platz geben. Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nicht möglich.

Noten

Der Wahlunterricht wird benotet. Die Notenfolge lautet: 1 für eine sehr gute Leistung, 2 für eine gute Leistung, 3 für eine befriedigende Leistung und teilgenommen. Wer nicht regelmäßig an seinem Kurs teilnimmt, erhält keine Anerkennung für den gewählten Kurs. Die Nichtteilnahme wird im Zeugnis vermerkt.
Die Noten des Wahlunterrichtes sind versetzungsrelevant. Sie können im positiven Sinne bei der Versetzung herangezogen werden.

Teilnahme

Die Teilnahme am Wahlunterricht ist verpflichtend und ist den gleichen Regeln unterworfen wie der übrige Pflichtunterricht.
Fehlt ein Schüler/eine Schülerin, wird dieses Fehlen direkt bei der Lehrkraft des Wahlunterrichts schriftlich entschuldigt.

Leistungsnachweis

Jeder Schüler/Jede Schülerin muss im Wahlunterricht einen Leistungsnachweis erbringen. Die Art dieses Leistungsnachweises richtet sich nach dem Inhalt des jeweiligen Kurses und muss nicht notwendigerweise in einer schriftlichen Arbeit bestehen.

<C. Eller und B. Weirich>